Vertragsbedingungen
Für Lernangebote und Beratung an Hochschulen.
Stand: Oktober 2026
Die Bedingungen sind kurz gehalten. Alles, was nur einen Auftrag betrifft, steht in der Leistungsbeschreibung Ihres Angebots.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Leistungsbeschreibung in Ihrem Angebot geht vor. Hat Ihre Hochschule eigene Vertragsbedingungen, gelten diese (Nr. 1).
- Ich vermittle allgemeine Rechtsinformation, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Konkrete Rechtsfragen gebe ich geordnet an Ihr Justiziariat weiter (Nr. 3).
- Sie zahlen erst nach der Leistung, innerhalb von 30 Tagen, per E-Rechnung oder PDF (Nr. 5).
- Bis 14 Tage vorher sagen Sie ein Lernangebot kostenlos ab, beim individuellen Workshop zahlen Sie dann nur die schon geleistete Vorbereitung. Danach zahlen Sie, und dafür gibt es einen kostenlosen Ersatztermin (Nr. 6).
- Beratungstermine sagen Sie bis 14 Tage vorher kostenlos ab, danach verschieben Sie sie. Eine Beratung können beide Seiten mit 14 Tagen Frist beenden (Nr. 7).
- Ich verarbeite keine Daten der Teilnehmenden, und nichts wird aufgezeichnet (Nr. 10).
- Folien und Handouts aus Lernangeboten dürfen Sie an die Teilnehmenden weitergeben. Ergebnisse einer Beratung darf Ihre Hochschule frei nutzen (Nr. 12).
Verbindlich ist der Wortlaut unten.
1. Für wen diese Bedingungen gelten
Diese Bedingungen gelten für Aufträge von Hochschulen, anderen öffentlichen Stellen und Unternehmen. Sie gelten nicht für Verbraucher:innen.
Die Leistungsbeschreibung im Angebot geht diesen Bedingungen vor. Legt Ihre Hochschule eigene Vertragsbedingungen zugrunde, gelten diese anstelle der folgenden Punkte. Die Leistungsbeschreibung geht auch ihnen vor, soweit Ihre Bedingungen das zulassen.
2. Was ich leiste
Ich erbringe eine Dienstleistung. Einen bestimmten Erfolg, etwa einen Lernerfolg, einen Beschluss oder eine Förderzusage, schulde ich nicht.
Lernangebote sind Schulungen, Werkstätten, Planspiele und individuelle Workshops, jeweils auch als Auffrischung oder Nachlese. Lernangebote leite ich immer persönlich. Bei Gruppen über 40 Personen können Helfende dazukommen. Beratungsleistungen kann ich nach Absprache mit Ihnen auch durch eine gleich qualifizierte Person erbringen lassen.
Ich arbeite selbstständig. Termine vereinbaren wir gemeinsam. Ich nutze eigene Arbeitsmittel.
3. Keine Rechtsberatung im Einzelfall
Ich vermittle allgemeine Rechtsinformation, didaktisch aufbereitet. Ich prüfe keine konkreten Fälle Ihrer Hochschule, keine Richtlinien, Satzungen oder Verträge und stufe keine konkreten KI-Systeme rechtlich ein.
Die Fälle in Lernangeboten sind erfunden. Angaben, die Ihre Hochschule vorab macht, nutze ich als Ausgangslage; ich bewerte sie nicht rechtlich.
Kommen konkrete Rechtsfragen auf, sammle ich sie und gebe sie geordnet an Ihr Justiziariat oder Ihre Datenschutzbeauftragten weiter. Diese Stellen entscheiden.
4. Preise
Es gilt die Preisliste auf der Seite Preise in der Fassung, die bei Ihrer Beauftragung gilt. Das Datum, an dem ich sie für Ihr Angebot abgerufen habe, steht im Angebot.
Die Umsatzsteuer steht im Angebot. Lernangebote an Hochschulen sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21 UStG. Für andere Leistungen berechne ich keine Umsatzsteuer, solange ich Kleinunternehmer nach § 19 UStG bin; sonst kommen 19 % Umsatzsteuer dazu.
Reisekosten berechne ich nach tatsächlichem Aufwand, mit Belegen: Bahn 2. Klasse; Hotel bis 120 € je Nacht, wenn der Termin vor 9 Uhr beginnt oder die Anreise länger als 3 Stunden dauert. Online-Termine haben keine Reisekosten.
5. Rechnung und Zahlung
Lernangebote rechne ich nach der Durchführung ab, Beratung monatlich mit Stundennachweis (Datum, Dauer, Tätigkeit).
Sie erhalten die Rechnung als E-Rechnung an Ihre Leitweg-ID oder als PDF, wie Sie es wünschen.
Zahlungsziel: 30 Tage ab Eingang der Rechnung.
6. Wenn Sie ein Lernangebot absagen
Absagen bitte per E-Mail.
Bis 14 Tage vor dem Termin ist die Absage kostenlos. Den individuellen Workshop bereite ich eigens für Sie vor. Sagen Sie ihn ab, berechne ich die Vorbereitung, die bis dahin geleistet ist: 100 € je Stunde mit Stundennachweis, höchstens 1.600 € je Workshoptag. Das Vorgespräch vor dem Angebot kostet nichts.
Bei einer späteren Absage wird die vereinbarte Vergütung fällig. Dafür führe ich das Lernangebot innerhalb von 6 Monaten an einem Ersatztermin durch, ohne weitere Vergütung. Reisekosten für den Ersatztermin berechne ich wie in Nr. 4. Wird auch der Ersatztermin abgesagt, entfällt er; eine weitere Zahlung fällt nicht an.
Reisekosten, die bei einer Absage schon entstanden sind, berechne ich immer, zum Beispiel nicht erstattbare Tickets.
Sie dürfen nachweisen, dass mir kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Beratung: Termine und Ende
Einzelne Beratungstermine können Sie bis 14 Tage vorher kostenlos absagen, per E-Mail. Danach können Sie einen Termin nur noch auf einen anderen Tag verschieben. Findet ein Termin trotzdem nicht statt, berechne ich die geplante Dauer. Sie dürfen nachweisen, dass mir kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Beide Seiten können einen Beratungsauftrag mit einer Frist von 14 Tagen beenden, per E-Mail. Abgerechnet werden die bis dahin geleisteten Stunden. Das Recht, aus wichtigem Grund ohne Frist zu kündigen, bleibt unberührt.
8. Wenn ich einen Termin nicht halten kann
Fällt ein Termin aus Gründen aus, die ich nicht zu vertreten habe, etwa Krankheit, informiere ich Sie so früh wie möglich, und wir vereinbaren einen Ersatztermin. Kommt keiner zustande, zahle ich bereits gezahlte Beträge zurück.
9. Was Ihre Hochschule beiträgt
Für Lernangebote vor Ort: Raum, Einladung und Anmeldung der Teilnehmenden, Beamer oder Bildschirm mit HDMI-Anschluss, Internetzugang. Mein eigenes Notebook bringe ich mit.
Für Online-Termine: Ihr Videokonferenzsystem mit Moderationsrechten für mich.
Für Beratung: Die Unterlagen und Ansprechpersonen, die in der Leistungsbeschreibung genannt sind.
10. Datenschutz und KI-Werkzeuge
Ich verarbeite keine personenbezogenen Daten der Teilnehmenden. Einladung, Anmeldung und Teilnehmendenliste führt Ihre Hochschule. Soll ich doch Daten verarbeiten, etwa über ein eigenes Werkzeug, schließen wir vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Lernangebote und Beratungstermine werden nicht aufgezeichnet.
In Übungen mit KI-Werkzeugen arbeiten wir nur mit erfundenen Daten.
Ich nutze KI-Werkzeuge zur Vorbereitung. Personenbezogene Daten gebe ich dort nicht ein. Vertrauliche Informationen Ihrer Hochschule gebe ich nur mit Ihrer Zustimmung per E-Mail ein, und nur in Werkzeuge, die Eingaben nicht zum Training nutzen. Was ich Ihnen übergebe, habe ich selbst geprüft.
Wie ich die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpersonen verarbeite, steht in der Datenschutzerklärung.
11. Vertraulichkeit und Referenzen
Interne Informationen Ihrer Hochschule behandle ich vertraulich, auch nach Ende des Auftrags.
Ihre Hochschule nenne ich als Referenz nur, wenn Sie per E-Mail zustimmen.
12. Nutzungsrechte
Folien und Handouts aus Lernangeboten bleiben urheberrechtlich bei mir. Ihre Hochschule darf sie an die Teilnehmenden weitergeben, auch über eine Lernplattform, auf die nur die Teilnehmenden Zugriff haben, und dafür speichern, zeitlich unbegrenzt. Sollen weitere Personen in Ihrer Hochschule die Unterlagen nutzen, vereinbaren wir das gesondert und gegen Vergütung. Nicht erlaubt sind Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung und der Einsatz in Veranstaltungen anderer Referierender. Ausnahmen vereinbaren wir per E-Mail.
Was in einem Lernangebot gemeinsam entsteht (Boards, Flipcharts, Fotoprotokoll), darf Ihre Hochschule frei nutzen.
Konzepte und Berichte aus einer Beratung darf Ihre Hochschule zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen und bearbeiten. Allgemeine Methoden, Vorlagen und mein Wissen darf ich weiterverwenden.
Diese Rechte gelten, soweit an den Inhalten Schutzrechte bestehen. Ich verwende nur Material, an dem ich die nötigen Rechte habe.
13. Haftung
Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und soweit ein Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt.
Bei leichter Fahrlässigkeit hafte ich nur, wenn ich eine wesentliche Vertragspflicht verletze. Wesentlich sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen, etwa die Durchführung des Lernangebots wie beschrieben. In diesem Fall ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vorhersehbar und für diesen Auftrag typisch war.
Die Unterlagen geben die Rechtslage zum angegebenen Stand wieder.
14. Schluss
Änderungen eines Auftrags halten wir per E-Mail fest.
Es gilt deutsches Recht.