Beratung
Ich begleite Ihre Stellen bei einem KI-Vorhaben, als einzelner Auftrag mit klarem Ende oder für die Dauer Ihres laufenden Projekts. Sie wählen, was Sie davon brauchen:
- Mitarbeit an Ihren Papieren: KI-Strategie, KI-Leitlinien, Governance-Konzept
- Moderation von Sitzungen
- Gespräche mit Beteiligten
- Entwürfe für Abläufe und Vorlagen
- Dokumentation für Ihre Gremien
- Weiteres nach Ihrem Bedarf
Den Umfang legen wir gemeinsam fest, bevor es losgeht.
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Was brauchen Sie?
Wofür setzen wir KI ein?
Passt am besten
KI-Strategie für Hochschule, Fakultät und Einrichtung
Sie legen fest, wofür Ihr Bereich KI einsetzt, in welcher Reihenfolge und woran Sie den Erfolg erkennen.
Wer entscheidet bei uns über KI, und wie?
Passt am besten
KI-Governance und KI-Compliance auf allen Ebenen
Im Alltag ist klar, wer über KI entscheidet, nach welchem Maßstab und wer für eine Anwendung verantwortlich ist.
Beides? Im Erstgespräch klären wir, was zuerst kommt.
Themen
Nicht nurWelche KI-Projekte fördern wir mit unserem Budget?
Sondern auchWoran wollen wir in drei Jahren merken, dass KI unsere Lehre besser gemacht hat?
Eine KI-Strategie legt fest, wofür Ihre Hochschule, Fakultät oder Einrichtung KI einsetzen will, in welcher Reihenfolge und woran Sie den Erfolg erkennen.
Beratung und Prozessbegleitung · KI-Strategie, Entwicklungsplan, Umsetzungsplan
Ich unterstütze Sie dort, wo Sie es brauchen: Bei der Bestandsaufnahme, bei der Beteiligung der Statusgruppen, mit Entwürfen oder in der Moderation der Runden, bis Ihr Gremium beschließen kann. Am Ende wissen Sie, welche Ziele Sie verfolgen, wer sie verantwortet und was im nächsten Semester als Erstes passiert.
Wie könnte es aussehen?
- BestandsaufnahmeSie wissen, was in Ihrem Bereich schon läuft und wer KI wofür nutzt, damit die Strategie von Ihrer eigenen Lage ausgeht.
- Beteiligung, auch der StudierendenLehrende, Beschäftigte aus Technik und Verwaltung und Studierende bringen ihre Anliegen ein, bevor der Entwurf steht, in der Form, die zu Ihrer Hochschule passt.
- Ziele und PrioritätenSie legen fest, was Sie mit KI erreichen wollen, etwa in Lehre, Forschung und Verwaltung, was davon zuerst kommt und mit welchen Mitteln.
- Kennzahlen (KPI)Sie wissen, woran Sie Fortschritt erkennen, wie viel Sie bis wann erreichen wollen und wer die Zahlen erhebt.
- UmsetzungKlar ist, wer was als Nächstes tut und bis wann; für eine Fakultät etwa als Beitrag zum Entwicklungsplan des Fachbereichs.
Nach Aufwand · einmalig oder für die Dauer Ihres Projekts · online oder vor Ort · Preise auf der Seite Preise
Für wen: Stellen, die eine KI-Strategie für ihren Bereich verantworten oder vorbereiten. Zum Beispiel Hochschulleitung, Prorektorate oder Vizepräsidien, Stabsstellen für Hochschulentwicklung und Strategie, KI-Arbeitsgruppen und AI Office; Dekanate und Studiendekanate, wenn der Entwicklungsplan des Fachbereichs ansteht; Leitungen zentraler Einrichtungen wie Zentrum für Hochschuldidaktik, Bibliothek, Rechenzentrum oder Sprachenzentrum; Dezernate der Verwaltung. Stellen mit anderem Namen und gleicher Aufgabe sind genauso gemeint. Für Lehrstühle und Arbeitsgruppen passt eher der individuelle Workshop.
Typische Anlässe
- Der Entwicklungsplan des Fachbereichs oder der Hochschulentwicklungsplan wird fortgeschrieben, und KI soll darin einen eigenen Platz bekommen.
- Es laufen viele einzelne KI-Projekte, und die Leitung will entscheiden, welche sie weiterführt und ausbaut.
- Eine hochschulweite Strategie liegt vor, und eine Fakultät oder Einrichtung will sie für ihren Bereich ausbuchstabieren.
- Eine KI-Arbeitsgruppe hat das Thema diskutiert und soll ihrem Gremium einen beschlussfähigen Entwurf vorlegen.
- Der Wissenschaftsrat empfiehlt seit Juli 2026, die Integration von KI in die Hochschulbildung als strategisches Ziel zu begreifen, mit fachspezifischen Leitlinien aus Fakultäten und Fachbereichen.
Ziel der Zusammenarbeit: Eine Strategie entwickeln, die festlegt, wofür KI in Ihrem Bereich eingesetzt wird, in welcher Reihenfolge, mit welchen Mitteln und woran der Erfolg gemessen wird, und dazu einen Plan für die Umsetzung.
Mögliche Arbeitsergebnisse, je nach Auftrag
- Bestandsaufnahme zur KI-Nutzung
- Beteiligungskonzept und Dokumentation der Beteiligung, auch der Studierenden
- Entwurf der Strategie: Ziele, Leitlinien und Prioritäten je Bereich
- Kennzahlen (KPI) mit Zielwerten und einem Plan, wer die Daten wann erhebt
- Umsetzungsplan mit Phasen, Verantwortlichen und ersten Schritten
- Beschlussvorlage für das zuständige Gremium; für eine Fakultät der KI-Abschnitt für den Entwicklungsplan des Fachbereichs
Geschuldet ist die Beratungsleistung, nicht ein bestimmter Erfolg.
Beispielrechnung, kein Paket und kein Festpreis: So kann eine Strategie für eine Fakultät über rund vier Monate aussehen: Rund 10 Stunden für die Bestandsaufnahme, 12 Stunden für zwei Beteiligungsformate mit Vor- und Nachbereitung, 12 Stunden für den Entwurf und zwei Überarbeitungen, 12 Stunden für vier Sitzungen der Steuerungsgruppe und 4 Stunden für die Beschlussvorlage. Das ergibt rund 50 Stunden. Für eine ganze Hochschule mit mehreren Beteiligungsformaten entsprechend mehr. Abgerechnet wird nur der tatsächliche Aufwand.
Für Ihren Vermerk, warum extern: Die Hochschule gewinnt für ein zeitlich begrenztes Vorhaben zusätzliche Kapazität und eine Moderation, die keiner der beteiligten Statusgruppen angehört, mit Erfahrung aus mehreren Statusgruppen einer Hochschule. Ziel ist eine Strategie, die das zuständige Gremium beschließen kann und deren Umsetzung messbar ist; die Ergebnisse bleiben bei der Hochschule.
Nicht nurWer ist verantwortlich, wenn KI an unserer Hochschule Fehler macht?
Sondern auchWer entscheidet was, damit Fakultäten Neues ausprobieren können, ohne jedes Mal oben zu fragen?
KI-Compliance betrifft alle Ebenen der Hochschule, von der Leitung bis zur Arbeitsgruppe.
Beratung und Prozessbegleitung · Zuständigkeiten, Risikomaßstab, KI-Freigabe
Ob Sie eine bestehende Ordnung weiterentwickeln oder erst klären wollen, was Sie brauchen: Ziel ist, dass im Alltag klar ist, wer über KI entscheidet und wer für eine Anwendung verantwortlich ist, und dass Fakultäten Neues ausprobieren können, ohne jedes Mal oben zu fragen. Ich unterstütze die Stellen, die später damit arbeiten, und was wir ausarbeiten, spielen wir an einem Beispielfall durch, bevor Ihr Gremium es beschließt.
Wie könnte es aussehen?
- ZuständigkeitenVon der Hochschulleitung bis zur Fakultät ist klar, wer über KI entscheidet, wer berät und wer für eine Anwendung verantwortlich ist, in der Form, die zu Ihrer Hochschule passt.
- RisikomaßstabSie wissen, wie viel Risiko Ihre Hochschule je Einsatzbereich tragen will und wie viel menschliche Aufsicht jeweils nötig ist, von der Freigabe jedes einzelnen Ergebnisses bis zur Stichprobe.
- Neue EinsatzzweckeNeue Anwendungen und Pilotprojekte kommen auf einem festen Weg zur Entscheidung, und Justiziariat und Datenschutz prüfen jede Anfrage nach denselben Punkten.
- Überblick und ÜberprüfungSie wissen, welche KI wofür im Einsatz ist und wer dafür verantwortlich ist, etwa über ein KI-Inventar; Regeln werden regelmäßig überprüft, und Vorfälle haben einen Meldeweg.
- Vorbereitung auf den 2. Dezember 2027Ab diesem Tag gilt KI, die über Zulassungen entscheidet, Lernergebnisse bewertet, das Bildungsniveau einstuft oder Prüfungen überwacht, als Hochrisiko-KI. Öffentliche Hochschulen müssen dann unter anderem vor dem ersten Einsatz die Folgen für Grundrechte abschätzen und die Aufsicht Personen mit Kompetenz und Befugnis übertragen; wir klären, wer das bei Ihnen übernimmt.
Nach Aufwand · einmalig oder für die Dauer Ihres Projekts · online oder vor Ort · Preise auf der Seite Preise
Für wen: Stellen, die über den Einsatz von KI entscheiden, ihn prüfen oder betreuen, von der Arbeitsgruppe bis zur Hochschulleitung. Zum Beispiel Lehrstühle und Arbeitsgruppen mit eigenen KI-Projekten, Fakultätsleitungen und Digitalisierungsbeauftragte der Fakultäten, Hochschulleitung und Kanzlerbereich, CIO oder CIO-Gremium, AI Office oder KI-Stelle, Justiziariat, Datenschutz, Informationssicherheit, Rechenzentrum. Stellen mit anderem Namen und gleicher Aufgabe sind genauso gemeint.
Typische Anlässe
- Fakultäten wollen KI erproben und wissen nicht, wer darüber entscheidet.
- Anfragen zu neuen Anwendungen gehen einzeln an Datenschutz oder Justiziariat, ohne festen Weg.
- Es gibt noch keine Übersicht, welche KI-Anwendungen im Haus laufen und wer dafür verantwortlich ist.
- Die Hochschule nutzt einen zentralen Zugang, etwa über KI:connect.nrw, und muss festlegen, was intern dafür gilt.
- Ab dem 2. Dezember 2027 gelten strengere Pflichten für KI in Zulassung, Bewertung und Prüfungen (siehe unten).
Was ab dem 2. Dezember 2027 gilt (allgemeine Information)
Betroffen sind KI-Systeme, die bestimmungsgemäß (Anhang III Nr. 3 KI-Verordnung)
- über Zugang oder Zulassung zu einer Bildungseinrichtung entscheiden oder Personen zuweisen,
- Lernergebnisse bewerten, auch wenn damit der Lernprozess gesteuert wird,
- bewerten, welches Bildungsniveau eine Person erhalten wird oder zu welchem sie Zugang erhält,
- verbotenes Verhalten bei Prüfungen überwachen und erkennen.
Die Hochschule muss dann als Betreiberin unter anderem
- das System nach der Gebrauchsanweisung des Anbieters einsetzen und seinen Betrieb überwachen (Art. 26 Abs. 1, 5),
- die menschliche Aufsicht Personen mit der nötigen Kompetenz, Ausbildung und Befugnis übertragen (Art. 26 Abs. 2),
- automatisch erzeugte Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren (Art. 26 Abs. 6),
- vor dem Einsatz am Arbeitsplatz die Beschäftigtenvertretung und die betroffenen Beschäftigten informieren (Art. 26 Abs. 7),
- Personen, über die das System entscheidet oder bei deren Entscheidung es hilft, darüber informieren, zum Beispiel Studierende (Art. 26 Abs. 11),
- als Einrichtung des öffentlichen Rechts vor dem ersten Einsatz eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen und das Ergebnis der Marktüberwachungsbehörde mitteilen; was eine Datenschutz-Folgenabschätzung schon abdeckt, ergänzt sie, statt es zu wiederholen (Art. 27).
Schon jetzt verboten ist Emotionserkennung in Bildungseinrichtungen, etwa Prüfungsaufsicht, die „Stress“ oder „Täuschungsabsicht“ am Gesicht erkennen soll (Art. 5 Abs. 1 lit. f, seit 2. Februar 2025). Ob ein bestimmtes System an Ihrer Hochschule darunter fällt, prüft Ihr Justiziariat.
Ziel der Zusammenarbeit: Im Alltag ist klar, wer über den Einsatz von KI entscheidet, nach welchem Maßstab Risiken abgewogen werden, wer für jede Anwendung verantwortlich ist und wie das überprüft wird, ob mit einer neuen Ordnung oder durch Weiterentwicklung einer bestehenden.
Mögliche Arbeitsergebnisse, je nach Auftrag
- Rollenmodell: Wer entscheidet, wer ausführt, wer gefragt und wer informiert wird
- Entwurf eines Risikomaßstabs je Einsatzbereich mit der jeweils geltenden menschlichen Aufsicht, zur Entscheidung durch die Hochschulleitung
- Ablauf für neue Einsatzzwecke und Pilotprojekte als Schaubild, mit Antragsformular und Fragenkatalog für Justiziariat und Datenschutz
- Vorlage für ein KI-Inventar
- Überprüfungsrhythmus und Meldeweg für Vorfälle
- Zeitplan für die Beteiligung von Personalrat und Statusgruppen
- auf Wunsch ein Ablauf, wer bei Ihnen die Pflichten ab dem 2. Dezember 2027 anstößt und übernimmt
Geschuldet ist die Beratungsleistung, nicht ein bestimmter Erfolg.
Beispielrechnung, kein Paket und kein Festpreis: So kann eine Begleitung über drei Monate aussehen: Rund 24 Stunden für Sitzungen mit Vor- und Nachbereitung, dazu rund 16 Stunden für sechs Gespräche zur Bestandsaufnahme und die Ausarbeitung der Vorlagen. Das ergibt rund 40 Stunden. Abgerechnet wird nur der tatsächliche Aufwand.
Für Ihren Vermerk, warum extern: Die Hochschule gewinnt für ein zeitlich begrenztes Vorhaben zusätzliche Kapazität und eine Außensicht mit Erfahrung aus mehreren Statusgruppen einer Hochschule. Ziel sind feste Wege, auf denen Entscheidungen über KI vorbereitet, nach festen Maßstäben getroffen und dokumentiert werden.
Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall findet in der Beratung nicht statt. Ich unterstütze Ihre Stellen organisatorisch und didaktisch: Mit Moderation, Mitarbeit an Ihren Papieren, Entwürfen für Abläufe und Vorlagen und mit Dokumentation. Ob eine Ordnung, Richtlinie oder Leitlinie Ihrer Hochschule rechtlich zulässig ist und wie ein KI-System nach der KI-Verordnung einzustufen ist, prüfen Ihr Justiziariat und Ihre Datenschutzbeauftragten. Rechtsfragen aus der Zusammenarbeit sammle ich und bereite sie für diese Stellen auf.
An kritischen Stellen arbeiten wir mit Ihrem Justiziariat, Ihren Datenschutzbeauftragten und Ihrem CISO zusammen, damit Entscheidungen dort getroffen werden, wo sie hingehören.
Wo fangen wir an?
Das sortieren wir im Erstgespräch.