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Lernangebote

Schulungen, Werkstätten und Planspiele zu KI an Hochschulen, nach Thema sortiert.

Was passt zu Ihrer Aufgabe?

Lehrstuhl und Arbeitsgruppe

Passt am besten

KI-sichere Prüfungen: Absichern oder öffnen

Sie testen Ihre eigene Prüfungsaufgabe mit KI und entscheiden, ob Sie absichern oder öffnen.

Auch passend: Prüfen mit KI · Prüfen in einer KI-dominierten Welt

Fakultät und Fachbereich

Passt am besten

Prüfen in einer KI-dominierten Welt

Was das Recht vorgibt und welche Spielräume es lässt, bevor Ordnung oder Studiengang geändert werden.

Auch passend: Prüfen mit KI · Beratung KI-Governance

Verwaltung

Passt am besten

EU AI Act: KI-Kompetenz nach Art. 4

Sie finden im Planspiel heraus, welche KI-Kompetenz Ihre Stelle braucht, im Rollentausch mit anderen Stellen.

Auch passend: KI-Verordnung nach dem Omnibus · Prüfen mit KI

Leitung und zentrale Einrichtungen

Passt am besten

KI-Verordnung nach dem Omnibus

Das Thema einmal klären, mit einer Zeitleiste bis Dezember 2027.

Auch passend: EU AI Act: KI-Kompetenz nach Art. 4 · Beratung KI-Governance

Die Zuordnung ist ein Vorschlag: Wenn ein anderes Angebot besser zu Ihrem Bedarf passt, steht es Ihnen genauso offen.

Themen

Seit dem 27. Juli 2026 gilt die KI-Verordnung in der Fassung des Digital Omnibus.

  1. Was gilt?
  2. Wie entscheiden wir?
  3. Was tun wir bei uns?

Grundlagenschulung zum EU AI Act für Leitungen und Gremien · halber oder ganzer Tag

Nicht nurWelche Pflichten kommen bis 2027 auf uns zu?

Sondern auchWie nutzen wir die Zeit bis Dezember 2027, um KI in Zulassung und Prüfungen so einzuführen, wie wir es selbst wollen?

Seit dem 27. Juli 2026 gilt die KI-Verordnung in der Fassung des Digital Omnibus: Manches ist verschoben, wenig ist gestrichen, einiges gilt schon heute. In dieser Schulung erkläre ich, was davon an Hochschulen gilt, von der Prüfungsaufsicht bis zum Chatbot in der Studienberatung. So sehen Sie, welche Fragen die Verordnung für Ihren Bereich aufwirft, und wer sie bis wann klären muss.

Was Sie erwartet

  • Was sich geändert hat und was nichtArt. 4 bleibt Pflicht, die strengeren Regeln für KI in der Bildung gelten ab 2. Dezember 2027, der Datenschutz-Teil des Omnibus ist noch nicht beschlossen.
  • Was heute schon giltDas Verbot der Emotionserkennung in Prüfungen, Hinweispflichten für Chatbots und KI-generierte Bilder seit August 2026, zwei neue Verbote ab Dezember 2026.
  • Drei Sätze, die gerade kursieren„Der Omnibus hat Art. 4 abgeschafft.“ „Wir brauchen ein Art.-4-Zertifikat.“ „Hochrisiko ist auf 2027 verschoben, also kümmern wir uns 2027 darum.“ Was davon stimmt und was nicht.
  • Was Sie mitnehmenEine Zeitleiste bis Dezember 2027, eine Übersicht, was für welche Rolle gilt, eine Vorlage für ein internes Verzeichnis Ihrer Maßnahmen zur KI-Kompetenz und für jede Person einen nächsten Schritt im eigenen Haus.

Auffrischung, optional dazubuchbar: 6–8 Wochen später, 90 bis 120 Minuten, mit einem Rückblick auf Ihre nächsten Schritte und dem, was sich seitdem getan hat.

Für wen: Personen, die in ihrem Bereich über den Einsatz von KI entscheiden oder dafür verantwortlich sind, zum Beispiel Hochschulleitung und Kanzlerbereich, Dekanate, Dezernats- und Abteilungsleitungen, Leitungen zentraler Einrichtungen, Senats- und Fakultätsgremien. Keine Vorkenntnisse nötig.

Einzeln buchbar: Die Schulung setzt kein anderes Angebot voraus. Wer KI-Fälle lieber selbst in Rollen durchspielt, findet das im Planspiel „EU AI Act: KI-Kompetenz nach Art. 4“; wer die Umsetzung im eigenen Haus begleitet haben möchte, in der Beratung „KI-Governance und KI-Compliance auf allen Ebenen“.

Die Teilnehmenden können nach Abschluss der Schulung

  • die wesentlichen Änderungen durch den Digital Omnibus benennen und von dem unterscheiden, was unverändert gilt,
  • erläutern, welche Pflichten der KI-Verordnung seit wann gelten und welche am 2. Dezember 2027 hinzukommen,
  • an Werkzeugen und Abläufen des eigenen Bereichs erkennen, welche Fragen die KI-Verordnung aufwirft und welche Stelle im Haus sie klären muss,
  • für den eigenen Verantwortungsbereich einen nächsten Schritt festlegen und so formulieren, dass er beauftragt werden kann.

Methoden: Erklärung in Abschnitten von 20 bis 25 Minuten, jeder mit einem Beispiel aus Ihrem Fragebogen und einer Frage an die Runde nach Ihrer Einschätzung (zum Beispiel „Was davon hat für Sie Vorrang?“). Es gibt keinen Test und keine Abfrage von Wissen. Zum Schluss formuliert jede Person einen Satz „Wenn …, dann beauftrage ich …“. Fragen zu echten Fällen Ihrer Hochschule kommen auf einen Rechtsfragen-Parkplatz, werden allgemein beantwortet und für Ihr Justiziariat aufbereitet.

Umfang

  • Halber Tag: Was sich geändert hat, Art. 4 konkret, was heute schon gilt, Dezember 2027 im Überblick, Zeitleiste und nächste Schritte.
  • Ganzer Tag: Zusätzlich Dezember 2027 ausführlich (Beschaffung, Inventar, menschliche Aufsicht, Grundrechte-Folgenabschätzung), Kennzeichnungspflichten in der Praxis (Chatbots, KI-Bilder, Pressemitteilungen) sowie die Schnittstellen zu Datenschutz und Forschung.
  • Für Gruppen bis 40 Personen, größere auf Anfrage. 
  • Präsenz empfohlen, online möglich. 
  • Die Preise stehen auf der Seite Preise.

Vorbereitung: Die einladende Stelle füllt spätestens zwei Wochen vor dem Termin einen Fragebogen mit sieben Fragen aus (etwa 10 Minuten). Er enthält keine personenbezogenen Daten. Eine Kopie geht auf Wunsch an Ihr Justiziariat.

Auffrischung (optional, dazubuchbar)

  • 6–8 Wochen nach der Schulung, 90 bis 120 Minuten, online oder vor Ort, auch nach einem ganzen Tag.
  • Rückblick auf die nächsten Schritte der Runde, was sich seit dem Termin getan hat (zum Beispiel neue Leitlinien der Kommission) und Fragen aus Ihrem Haus.
  • Warum: Wer einige Wochen später noch einmal darauf schaut, setzt mehr davon um als nach einem einzelnen Termin.

Das haben Sie hinterher in der Hand

  • Handout: Zeitleiste bis Dezember 2027, Übersicht „Was gilt für welche Rolle“, die drei kursierenden Sätze mit Auflösung, mit Stand-Datum und Quellen
  • Vorlage für einen Eintrag im internen Verzeichnis Ihrer Maßnahmen nach Art. 4 und ein Dokumentationsblatt zu dieser Schulung
  • Durchführungsnachweis: Datum, Dauer in Zeitstunden, Inhalte, Zahl der Teilnehmenden ohne Namen und die nächsten Schritte der Runde ohne Namen
  • die Fragen vom Rechtsfragen-Parkplatz, aufbereitet für Ihr Justiziariat
  • Angaben für Ihre Teilnahmebescheinigung (Titel, Dauer in Zeitstunden, Inhalte, Lernziele, Lehr-/Lernformen, Leitung)

Themenfeld und Anrechnung: Hochschulorganisation und Governance. Für Zertifikate Hochschullehre nur begrenzt anrechenbar, weil kein unmittelbarer Lehrbezug. Anrechnung durch Ihre hochschuldidaktische Einrichtung.

Bitte beachten Sie: Eine verbindliche Rechtsberatung findet in der Schulung nicht statt. Die Angaben aus dem Fragebogen dienen als Beispiele und werden nicht rechtlich bewertet. Ob konkrete KI-Systeme Ihrer Hochschule als hochriskant gelten oder Ihre Maßnahmen genügen, bewerten Ihr Justiziariat und Ihre Datenschutzbeauftragten.

Planspiel zur KI-Schulung nach Rolle · ganzer oder halber Tag

Nicht nurWas verlangt Art. 4 KI-Verordnung von uns?

Sondern auchWas, wenn Prüfungsamt, IT und Lehre den nächsten KI-Fall gemeinsam durchspielen, bevor er bei Ihnen auf dem Tisch liegt?

Seit dem 27. Juli 2026 verlangt Art. 4 KI-Verordnung von Hochschulen Maßnahmen, die die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten entwickeln. In diesem Planspiel entscheiden Sie in verteilten Rollen über KI-Fälle, wie sie an Ihrer Hochschule vorkommen können, mit Ihren Stellen, Gremien und Abläufen. Nach jeder Runde halten Sie fest, was welche Rolle hätte wissen müssen – so entsteht Ihre gemeinsame Übersicht, welche Stelle was können muss.

So läuft es

  • Rollen statt FolienSie spielen Hochschulleitung, Prüfungsamt, Verwaltung, IT, Datenschutz, Justiziariat oder Lehre, möglichst nicht Ihre eigene Rolle.
  • Fälle, die eine Entscheidung verlangenEtwa: Eine Fakultät startet einen eigenen Chatbot für die Studienberatung. Oder die Hochschule plant ein KI-Werkzeug, das Klausuren vorbewertet, und muss klären, wer es ab Dezember 2027 beaufsichtigt.
  • Recht, wenn Sie es brauchenArt. 4, die Verbote aus Art. 5 und die strengeren Regeln für KI in Prüfungen ab Dezember 2027 liegen als Karten auf dem Tisch.
  • Der Blick nach vornZum Schluss stellen Sie sich vor, Ihre Hochschule stehe 2027 wegen eines KI-Vorfalls in der Zeitung, und suchen die Ursache.
  • Was Sie mitnehmenDie Übersicht aus dem Spiel, die größten Lücken und für jede Person einen Schritt, den sie ab Montag selbst gehen kann.

Auffrischung, optional dazubuchbar: 6–8 Wochen später mit neuen Fällen und einem Rückblick auf Ihre Schritte, als halber oder ganzer Tag oder als kurze Nachlese (90–120 Min.).

Zielgruppe: Alle, die KI-Einsätze an einer Hochschule umsetzen, begleiten oder beraten, vom Lehrstuhl bis zur zentralen Einrichtung. Zum Beispiel: Lehrstühle und Arbeitsgruppen, die KI in Lehre, Forschung oder Verwaltung einsetzen; Studiendekanate sowie Digitalisierungs- und KI-Beauftragte von Fakultäten und Fachbereichen; Prüfungsämter, Personal- und Studierendenverwaltung; AI Office, Zentrum für Hochschuldidaktik, Personalentwicklung, Rechenzentrum, Datenschutz, Informationssicherheit und Justiziariat. Stellen mit anderem Namen und gleicher Aufgabe sind genauso gemeint. Keine Vorkenntnisse nötig. Am meisten bringt das Spiel, wenn verschiedene Stellen teilnehmen und mindestens eine Person aus der Leitung dabei ist.

Einzeln buchbar: Der Workshop setzt kein anderes Angebot voraus. Wer den Stand der KI-Verordnung lieber erklärt bekommt, etwa für eine Leitungsrunde, findet das in der Grundlagenschulung „KI-Verordnung nach dem Omnibus: Was jetzt für Ihre Hochschule gilt“; wer die Umsetzung im eigenen Haus begleitet haben möchte, in der Beratung „KI-Governance und KI-Compliance auf allen Ebenen“.

Die Teilnehmenden können nach Abschluss des Workshops

  • die Pflicht aus Art. 4 KI-Verordnung in der seit 27.07.2026 geltenden Fassung erläutern und von den strengeren Pflichten für KI in Prüfungen ab 02.12.2027 abgrenzen,
  • in einer konkreten Entscheidungssituation erkennen, welche Rolle welche KI-Kompetenz braucht, und das begründen,
  • bei KI-Einsätzen mit erhöhtem Risiko (Art. 5, Anhang III Nr. 3 KI-Verordnung) die Folgen für die Beteiligten abschätzen, die zuständigen Stellen benennen und das eigene Urteil hinterfragen,
  • für die eigene Stelle einen ersten Schritt festlegen und so beschreiben, dass er im internen Verzeichnis der Maßnahmen dokumentiert werden kann.

Methoden

  • Planspiel mit Rollen. Die Ausgangslage kommt aus Ihrem Fragebogen: Ihre Stellen und Gremien, die Arten von KI-Werkzeugen, die Sie nutzen oder planen, Ihre Regeln und was für Art. 4 schon läuft. Personen, Ereignisse und Werkzeuge in den Fällen sind erfunden.
  • Auswertung nach jeder Runde; Rechtskarten statt Vortrag; jede Person schätzt zuerst allein ein, dann die Gruppe.
  • Premortem: Die Gruppe stellt sich ein Scheitern vor und sucht die Ursachen. Beim ganzen Tag zusätzlich eine Red-Team-Runde, in der die Gruppe die eigenen Maßnahmen angreift.
  • Ein kurzer Entscheidungstest zu Beginn und am Ende (drei Fälle, anonym).
  • Gearbeitet wird an Tischen mit höchstens 12 Personen.
  • Fragen zu echten Fällen Ihrer Hochschule kommen auf einen Rechtsfragen-Parkplatz, werden allgemein beantwortet und für Ihr Justiziariat aufbereitet.

Umfang

  • Halber Tag: 2 Spielrunden und Premortem.
  • Ganzer Tag: 4 Spielrunden, eine Red-Team-Runde und Premortem.
  • Für Gruppen bis 40 Personen, größere auf Anfrage. 
  • Präsenz empfohlen, online möglich. 
  • Die Preise stehen auf der Seite Preise.

Vorbereitung: Die einladende Stelle füllt spätestens zwei Wochen vor dem Termin einen Fragebogen mit sechs Fragen aus (etwa 10 Minuten). Er enthält keine personenbezogenen Daten und keine Produktnamen, nur Arten von Werkzeugen. Eine Kopie geht auf Wunsch an Ihr Justiziariat.

Auffrischung (optional, dazubuchbar)

  • 6–8 Wochen nach dem Workshop, als halber Tag oder ganzer Tag; die Länge entscheidet die Hochschule, unabhängig von der Länge des ersten Termins. Inhalt: Neue Fälle mit Ihrer Ausgangslage, ein Rückblick auf die Schritte, die sich die Teilnehmenden vorgenommen haben, und ein zweiter Entscheidungstest.
  • Oder als kurze Nachlese: 90 bis 120 Minuten, online oder vor Ort, mit dem Rückblick auf die Schritte und einem neuen Fall, ohne zweiten Entscheidungstest.
  • Warum: Mehrere Durchgänge verstärken den Lerneffekt deutlich stärker als ein einzelner Termin.

Das haben Sie hinterher in der Hand

  • Die Übersicht aus dem Spiel, welche Rolle welche KI-Kompetenz braucht (Fotoprotokoll und digitale Fassung)
  • Die Liste der größten Lücken aus dem Premortem
  • Die Schritte, die die Teilnehmenden für ihre eigene Stelle festgelegt haben
  • Die Rechtskarten als Handout, mit Stand-Datum und Quellen
  • Eine Vorlage für einen Eintrag im internen Verzeichnis Ihrer Maßnahmen
  • Ein Dokumentationsblatt zu diesem Workshop für dieses Verzeichnis
  • Wirkungsnachweis: Ein kurzer Entscheidungstest zu Beginn und am Ende (3 Fälle, anonym), ausgewertet im Durchführungsnachweis
  • Die Fragen vom Rechtsfragen-Parkplatz, aufbereitet für Ihr Justiziariat
  • Angaben für Ihre Teilnahmebescheinigung (Titel, Dauer in Zeitstunden, Inhalte, Lernziele, Lehr-/Lernformen, Leitung)

Themenfeld und Anrechnung: Hochschulorganisation und Governance. Für Zertifikate Hochschullehre ist der Workshop nur begrenzt anrechenbar, weil er keinen unmittelbaren Lehrbezug hat. Anrechnung durch Ihre hochschuldidaktische Einrichtung.

Bitte beachten Sie: Eine verbindliche Rechtsberatung findet im Workshop nicht statt. Die Ausgangslage stammt aus Ihrem Fragebogen und wird nicht rechtlich bewertet; die Fälle selbst sind erfunden. Ob die Maßnahmen Ihrer Hochschule den Anforderungen genügen und wie konkrete KI-Systeme einzustufen sind, bewerten Ihr Justiziariat bzw. Ihre Datenschutzbeauftragten.

Seit Juli 2026 empfiehlt der Wissenschaftsrat, die Prüfungsformate an Hochschulen umzugestalten.

  1. Was gilt?
  2. Welche Prüfung sichern wir ab?
  3. Wie prüfen wir mit KI?

Grundlagenschulung zu Prüfungsrecht, Urheberrecht, Datenschutz und KI-Verordnung · halber oder ganzer Tag

Nicht nurReicht unsere Eigenständigkeitserklärung, wenn Studierende KI nutzen?

Sondern auchWelche Spielräume lässt das Recht, um KI in Prüfungen bewusst zuzulassen?

Wer über KI in Prüfungen entscheidet, bewegt sich zugleich im Prüfungsrecht, im Urheberrecht, im Datenschutz und in der KI-Verordnung. In dieser Schulung erkläre ich die Regeln aus allen vier Gebieten, von der Eigenständigkeitserklärung bis zum KI-Werkzeug, das nur ein Teil der Studierenden bezahlen kann. So wissen Sie, was allgemein gilt, und welche Fragen Ihr Prüfungsausschuss, Ihr Justiziariat oder Ihre Datenschutzbeauftragten für Ihr Haus klären müssen.

Was Sie erwartet

  • PrüfungsrechtWie KI als Hilfsmittel zugelassen werden kann, wann ihre Nutzung als Täuschung gilt, warum ein Detektor-Ergebnis als Nachweis nicht reicht und was Chancengleichheit bei bezahlten KI-Werkzeugen verlangt.
  • UrheberrechtWarum ein übernommener KI-Text meist kein Plagiat im Sinne des Urheberrechts ist und trotzdem gegen Prüfungsregeln verstoßen kann, und was gilt, wenn fremde Texte in ein KI-Werkzeug eingegeben werden.
  • DatenschutzWelche Fragen geklärt sein müssen, wenn Studierende ein bestimmtes KI-Werkzeug nutzen sollen oder ihre KI-Nutzung mit Chatverläufen offenlegen müssen.
  • KI-VerordnungWas in Prüfungen schon verboten ist, etwa Emotionserkennung, und was ab Dezember 2027 gilt, wenn KI Prüfungen bewertet oder beaufsichtigt.
  • Was Sie mitnehmenRechtskarten zu allen vier Gebieten mit den Regeln Ihres Landes, Ihre Fragen aufbereitet für die zuständigen Stellen und für jede Person einen nächsten Schritt.

Auffrischung, optional dazubuchbar: 6–8 Wochen später mit einem Rückblick auf Ihre nächsten Schritte und neuen Fragen aus Ihrem Haus, als halber oder ganzer Tag oder als kurze Nachlese (90–120 Min.).

Für wen: Alle, die Prüfungen stellen oder für Prüfungen verantwortlich sind. Zum Beispiel: Lehrende aller Statusgruppen, Lehrstühle und Arbeitsgruppen; Dekanate, Studiendekanate, Studiengangsleitungen und Prüfungsausschüsse; Prüfungsämter und Dezernate für Studium und Lehre; Prorektorate oder Vizepräsidien für Lehre und Studium. Stellen mit anderem Namen und gleicher Aufgabe sind genauso gemeint. Keine Vorkenntnisse, auch keine juristischen.

Einzeln buchbar: Die Schulung setzt kein anderes Angebot voraus. Wer danach an eigenen Prüfungen entscheiden will, was abgesichert und was für KI geöffnet wird, findet das in der Werkstatt „KI-sichere Prüfungen: Absichern oder öffnen“. Wer Prüfungen umbauen will, in denen KI erlaubt ist, findet das in „Prüfen mit KI“.

Die Teilnehmenden können nach Abschluss der Schulung

  • die allgemeinen Regeln zu Hilfsmitteln, Eigenständigkeitserklärung, Täuschung, Beweislast und Chancengleichheit erläutern, die Spielräume für eine bewusste Zulassung von KI benennen und begründen, warum ein Detektor-Ergebnis allein keinen Nachweis ersetzt,
  • zwischen urheberrechtlichem Plagiat und prüfungsrechtlicher Täuschung unterscheiden und die urheberrechtlichen Fragen benennen, die bei der Eingabe fremder Texte in KI-Werkzeuge entstehen,
  • die Datenschutzfragen benennen, die zu klären sind, wenn Studierende ein bestimmtes KI-Werkzeug nutzen oder ihre KI-Nutzung offenlegen sollen, und die Stelle, die sie klärt,
  • erläutern, was die KI-Verordnung in Prüfungen schon heute verbietet und welche Anforderungen ab 02.12.2027 gelten, wenn KI Prüfungen bewertet oder beaufsichtigt,
  • für den eigenen Verantwortungsbereich einen nächsten Schritt festlegen und so formulieren, dass er beauftragt werden kann.

Methoden: Erklärung in Abschnitten von 20 bis 25 Minuten, jeder mit einer Frage aus Ihrem Fragebogen und einer Frage an die Runde nach Ihrer Einschätzung (zum Beispiel „Welche dieser Fragen stellt sich bei Ihnen am häufigsten?“). Es gibt keinen Test und keine Abfrage von Wissen. Zum Schluss formuliert jede Person einen Satz „Wenn …, dann kläre ich mit …“. Fragen zu echten Prüfungen oder Fällen Ihrer Hochschule kommen auf einen Rechtsfragen-Parkplatz, werden allgemein beantwortet und für Ihren Prüfungsausschuss, Ihr Justiziariat bzw. Ihre Datenschutzbeauftragten aufbereitet.

Umfang

  • Halber Tag: Hilfsmittel, Prüfungsform und Eigenständigkeitserklärung; Täuschung, Beweislast und Detektoren; Urheberrecht; Datenschutz; Chancengleichheit und Nachteilsausgleich; KI-Verordnung; wer in der Regel was klärt; nächste Schritte.
  • Ganzer Tag: Zusätzlich Regeln formulieren (wo KI-Regeln stehen können: Prüfungsordnung, Aufgabenstellung, Erklärung, und was sie für Studierende verständlich macht), Täuschungsverfahren und Widerspruch (Anhörung, Begründung, Überdenken, Akteneinsicht) und Urheberrecht in der Lehre (Lehrmaterial mit KI erstellen, Literatur in KI-Werkzeugen, Rechte an Ergebnissen).
  • Für Gruppen bis 40 Personen, größere auf Anfrage. 
  • Präsenz empfohlen, online möglich. 
  • Die Preise stehen auf der Seite Preise.

Vorbereitung: Die einladende Stelle füllt spätestens zwei Wochen vor dem Termin einen Fragebogen mit neun Fragen aus (etwa 10 Minuten). Er enthält keine personenbezogenen Daten und keine Einzelfälle. Eine Kopie geht auf Wunsch an Ihren Prüfungsausschuss oder Ihr Justiziariat.

Auffrischung (optional, dazubuchbar)

  • 6–8 Wochen nach der Schulung als halber Tag oder ganzer Tag, die Länge entscheiden Sie unabhängig von der Länge des ersten Termins; Rückblick auf die nächsten Schritte der Runde, Antworten Ihres Hauses auf die Parkplatz-Fragen, neue Fragen und Rechtsänderungen seit dem Termin.
  • Oder als kurze Nachlese: 90 bis 120 Minuten, online oder vor Ort, mit dem Rückblick und den Änderungen seit dem Termin.
  • Warum: Wer einige Wochen später noch einmal darauf schaut, setzt mehr davon um als nach einem einzelnen Termin.

Das haben Sie hinterher in der Hand

  • Rechtskarten zu Prüfungsrecht (mit dem Hochschulgesetz Ihres Landes und Chancengleichheit), Urheberrecht, Datenschutz und KI-Verordnung, jeweils mit Stand-Datum und Quellen
  • die Fragen vom Rechtsfragen-Parkplatz, aufbereitet für Prüfungsausschuss, Justiziariat bzw. Datenschutzbeauftragte
  • eine Übersicht, welche Stelle solche Fragen in der Regel klärt
  • Durchführungsnachweis: Datum, Dauer in Zeitstunden, Inhalte, Zahl der Teilnehmenden ohne Namen und die nächsten Schritte der Runde ohne Namen
  • ein Dokumentationsblatt für Ihr internes Verzeichnis der Maßnahmen zur KI-Kompetenz (Art. 4 KI-Verordnung)
  • Angaben für Ihre Teilnahmebescheinigung (Titel, Dauer in Zeitstunden, Inhalte, Lernziele, Lehr-/Lernformen, Leitung)

Themenfeld und Anrechnung: Prüfen und Bewerten; rechtliche Grundlagen. Anrechnung durch Ihre hochschuldidaktische Einrichtung.

Bitte beachten Sie: Eine verbindliche Rechtsberatung findet in der Schulung nicht statt. Sie erhalten allgemeine, didaktisch aufbereitete Rechtsinformation. Die Angaben aus dem Fragebogen dienen als Beispiele und werden nicht rechtlich bewertet. Ob eine Regelung Ihrer Hochschule genügt, ob Studierende ein bestimmtes KI-Werkzeug nutzen müssen oder ob in einem Fall eine Täuschung vorliegt, beurteilen Ihr Prüfungsausschuss, Ihr Justiziariat bzw. Ihre Datenschutzbeauftragten.

Werkstatt für Lehrende zu KI in Prüfungen · halber oder ganzer Tag

Nicht nurWelche unserer Prüfungen besteht eine KI heute schon?

Sondern auchWelche Prüfung öffnen wir bewusst für KI, und wo prüfen wir gezielt ohne?

Ohne Aufsicht lässt sich eine Prüfung nicht verlässlich gegen KI absichern; so sehen es die University of Sydney und die australische Hochschulaufsicht. In dieser Werkstatt testen Lehrende ihre eigene Prüfungsaufgabe mit einem aktuellen KI-Werkzeug und entscheiden dann: Absichern, etwa mit einem kurzen Abgabegespräch, oder für KI öffnen. Am Ende hat jede mitgebrachte Prüfung einen ersten Umbau und eine Schätzung, wie viele Stunden er kostet.

So läuft es

  • Der StresstestSie geben Ihre Aufgabenstellung in das KI-Werkzeug Ihrer Hochschule und bewerten das Ergebnis mit Ihren eigenen Maßstäben.
  • Die EntscheidungVier Fragen helfen bei der Wahl, ob Sie die Prüfung absichern, für KI öffnen oder teilen, etwa in einen schriftlichen Teil mit KI und ein Gespräch ohne.
  • Der UmbauAbgesichert wird etwa mit einem Abgabegespräch, in dem Studierende ihre Arbeit ohne KI erklären. Geöffnet wird mit klaren Regeln, welche KI-Nutzung erlaubt ist und wie sie offengelegt wird. Den Aufwand rechnen Sie für Ihre Studierendenzahl durch.
  • Gemeinsam weiterdenkenAm Tisch entwickeln Sie Ihren Umbau mit anderen Lehrenden weiter: Prüft er noch Ihr Lernziel, bleibt er fair für alle Studierenden, und wie passt er zu den übrigen Prüfungen im Studiengang?
  • Was Sie mitnehmenFür jede mitgebrachte Prüfung den Stresstest, die begründete Entscheidung und den Umbau, dazu die offenen Fragen für Ihren Prüfungsausschuss.

Auffrischung, optional dazubuchbar: 6–8 Wochen später mit einem zweiten Stresstest an Ihren umgebauten Prüfungen und einem Rückblick, was sich im Semester bewährt hat, als halber oder ganzer Tag oder als kurze Nachlese (90–120 Min.).

Für wen: Alle, die Prüfungen stellen oder für Prüfungen in einem Modul oder Studiengang verantwortlich sind. Zum Beispiel: Lehrende aller Statusgruppen, Lehrstühle und Arbeitsgruppen, Modul- und Studiengangsverantwortliche, Studiendekanate, Prüfungsausschüsse, Zentren für Hochschuldidaktik. Stellen mit anderem Namen und gleicher Aufgabe sind genauso gemeint. Keine Vorkenntnisse nötig.

Mitbringen: Lehrende bringen die Aufgabenstellung, die Lernziele und, falls vorhanden, die Bewertungskriterien einer eigenen Prüfung mit, gleich welcher Form. Weil die Aufgabe in ein KI-Werkzeug eingegeben wird, bitte nur Aufgaben, die schon gestellt wurden oder nicht geheim sind (etwa Hausarbeitsthemen), keine unveröffentlichten Klausurfragen. Bitte keine Arbeiten oder Daten von Studierenden. Ein Laptop mit Zugang zum KI-Werkzeug Ihrer Hochschule hilft; sonst zeige ich den Test am Bildschirm.

Am meisten bringt die Werkstatt, wenn mehrere Lehrende eines Studiengangs teilnehmen. Dann sieht die Gruppe auch, welche Prüfungen im Studiengang abgesichert sind und welche offen.

Einzeln buchbar: Die Werkstatt setzt kein anderes Angebot voraus. Die Rechtsregeln dazu (Prüfungsrecht, Urheberrecht, Datenschutz, KI-Verordnung) erklärt die Grundlagenschulung „Prüfen in einer KI-dominierten Welt“. Wer eine geöffnete Prüfung so umbauen will, dass der Weg zum Ergebnis bewertet wird, findet das in „Prüfen mit KI“.

Die Teilnehmenden können nach Abschluss der Werkstatt

  • erläutern, welche Prüfungsformen sich durch Aufsicht oder mündliche Anteile gegen unerlaubte KI-Nutzung absichern lassen und welche nicht,
  • die eigene Prüfungsaufgabe mit einem aktuellen KI-Werkzeug testen und das Ergebnis mit den eigenen Bewertungsmaßstäben einschätzen,
  • begründet entscheiden, ob die eigene Prüfung abgesichert, für KI geöffnet oder geteilt wird, und die Folgen für Aufwand und Chancengleichheit abwägen,
  • einen ersten Umbau der eigenen Prüfung entwerfen und die Fragen formulieren, die Prüfungsausschuss oder Studiengang vor dem Einsatz klären müssen.

Methoden

  • Kurze Erklärblöcke (höchstens 20 Minuten) mit Beispielen aus Hochschulen wie Potsdam, Frankfurt und Sydney.
  • Arbeit an der eigenen Prüfung in fünf festen Schritten: Lernziel klären, Stresstest, Entscheidung mit Entscheidungskarte, Umbau mit Aufwandsrechnung, gemeinsame Weiterentwicklung am Tisch.
  • Für den Umbau eine Formatkarte „Absichern“: Klausur in Präsenz, E-Klausur in Präsenz, mündliche Prüfung mit gezogenen Fragen, interaktive mündliche Prüfung, Abgabegespräch, Stichprobengespräch, Präsenzanteile in der Lehrveranstaltung; je Format, was es sichert, was nicht, was es kostet und was die Prüfungsordnung vorsehen muss.
  • Die Beispiele und die Rechnung zum Aufwand arbeiten mit den Angaben aus Ihrem Fragebogen (Prüfungsformen, Studierendenzahlen, bereitgestellte KI-Werkzeuge).
  • Gearbeitet wird an Tischen mit höchstens 12 Personen.
  • Keine Daten von Studierenden. Rechtsfragen zu Ihrer Prüfungsordnung kommen auf einen Rechtsfragen-Parkplatz und werden für Prüfungsausschuss bzw. Justiziariat aufbereitet.

Umfang

  • Halber Tag: Ein Stresstest je Prüfung, Entscheidung, erster Umbau mit Aufwandsrechnung, eine Rückmelderunde.
  • Ganzer Tag: Zusätzlich ein zweiter Stresstest am umgebauten Entwurf, eine Übersicht des Studiengangs (wo liegen die abgesicherten Prüfungen im Studium?) und ein Block zu Chancengleichheit und Nachteilsausgleich bei mündlichen Formaten.
  • Für Gruppen bis 40 Personen, größere auf Anfrage. 
  • Präsenz empfohlen, online möglich. 
  • Die Preise stehen auf der Seite Preise.

Vorbereitung: Die einladende Stelle füllt spätestens zwei Wochen vor dem Termin einen Fragebogen mit sieben Fragen aus (etwa 10 Minuten). Er enthält keine personenbezogenen Daten und keine Prüfungsaufgaben.

Auffrischung (optional, dazubuchbar)

  • 6–8 Wochen nach der Werkstatt als halber Tag oder ganzer Tag, die Länge entscheiden Sie unabhängig von der Länge des ersten Termins: Zweiter Stresstest an den umgebauten Prüfungen mit dem dann aktuellen KI-Werkzeug, Rückblick auf den Einsatz im Semester, Antworten auf die offenen Fragen aus dem Parkplatz.
  • Oder als kurze Nachlese: 90 bis 120 Minuten, online oder vor Ort, mit Rückblick und zweitem Stresstest an einer Auswahl der Prüfungen.
  • Warum: KI-Werkzeuge ändern sich innerhalb weniger Monate; ein zweiter Test zeigt, ob der Umbau noch trägt.

Das haben Sie hinterher in der Hand

  • für jede mitgebrachte Prüfung ein Stresstest-Protokoll (Aufgabe, getestetes Werkzeug, Datum, Einschätzung des Ergebnisses), die begründete Entscheidung und den Umbau-Entwurf mit Aufwandsrechnung (digital, sie bleiben bei den Lehrenden)
  • die Entscheidungskarte mit fünf Fragen und die Formatkarte „Absichern“ als Vorlagen für weitere Prüfungen
  • die Liste der offenen Fragen für Prüfungsausschuss, Studiengang, Justiziariat bzw. Datenschutzbeauftragte, allgemein aufbereitet
  • beim ganzen Tag: Die Übersicht des Studiengangs (welche Prüfung abgesichert, welche geöffnet), sofern Lehrende eines Studiengangs teilnehmen
  • ein Handout mit Formaten zum Absichern und Öffnen, Beispielen aus Hochschulen und Quellen, mit Stand-Datum
  • ein Dokumentationsblatt für Ihr internes Verzeichnis der Maßnahmen zur KI-Kompetenz (Art. 4 KI-Verordnung)
  • Durchführungsnachweis (Datum, Dauer in Zeitstunden, Inhalte, Zahl der Teilnehmenden ohne Namen, Zahl der bearbeiteten Prüfungen)
  • Angaben für Ihre Teilnahmebescheinigung (Titel, Dauer in Zeitstunden, Inhalte, Lernziele, Lehr-/Lernformen, Leitung)

Themenfeld und Anrechnung: Prüfen und Bewerten, mit unmittelbarem Bezug zur Lehre. Anrechnung durch Ihre hochschuldidaktische Einrichtung.

Bitte beachten Sie: Eine verbindliche Rechtsberatung findet in der Werkstatt nicht statt. Sie arbeiten didaktisch an Ihrer Prüfung: Lernziel, Aufgabe, Form, Kriterien, Aufwand. Ob eine neue Prüfungsform nach Ihrer Prüfungsordnung zulässig ist, beurteilen Ihr Prüfungsausschuss bzw. Ihr Justiziariat. Welche KI-Werkzeuge für dienstliche Unterlagen genutzt werden dürfen, entscheidet Ihre Hochschule.

Planspiel und Werkstatt zu Prüfungen, in denen KI erlaubt ist · ganzer oder halber Tag

Nicht nurZeigt eine Hausarbeit noch, was Studierende können?

Sondern auchWas, wenn nicht das Ergebnis bewertet wird, sondern der Weg dorthin, samt Chatverlauf?

Der Wissenschaftsrat empfiehlt seit Juli 2026, die Prüfungsformate an Hochschulen umzugestalten, und hält ein Verbot generativer KI in vielen Fällen für kaum kontrollierbar. In diesem Workshop spielen Sie eine solche Umstellung zuerst an einem Fall mit den Prüfungsformen und Studierendenzahlen Ihrer Hochschule durch und bauen dann Prüfungen der teilnehmenden Lehrenden um. So sehen Sie, wo sich ein neues Format umgehen lässt und wie viel Korrekturzeit es kostet, bevor jemand damit prüft.

So läuft es

  • Ein Fall mit Ihren ZahlenEine Fakultät mit Ihren Prüfungsformen und Studierendenzahlen will Hausarbeiten künftig mit Zwischenständen, Chatverlauf und einem Kurzgespräch bewerten; Sie entscheiden in verteilten Rollen, ob und wie.
  • Recht, wenn Sie es brauchenDie Regeln zu Hilfsmitteln, zur Eigenständigkeitserklärung nach dem Hochschulgesetz Ihres Landes, zu den Prüfungsformen der Prüfungsordnung und zu KI beim Korrigieren liegen als Karten auf dem Tisch.
  • Werkstatt an Ihrer PrüfungLehrende bringen die Aufgabenstellung einer eigenen Prüfung mit, in der KI erlaubt sein soll, und bauen sie um.
  • Das Red TeamKolleg:innen, etwa aus Prüfungsamt, Studiendekanat oder Justiziariat, suchen gezielt Schwachstellen, zum Beispiel wie sich ein Chatverlauf schönen lässt. Zu jeder Schwachstelle bringen sie einen Vorschlag mit.
  • Was Sie mitnehmenDie umgebauten Prüfungen, einen Fragenkatalog, den Ihre Stellen an jedes neue Prüfungsformat anlegen können, und die offenen Fragen für Prüfungsausschuss oder Justiziariat.

Auffrischung, optional dazubuchbar: 6–8 Wochen später mit einem neuen Fall, einem Blick darauf, was aus Ihren umgebauten Prüfungen geworden ist, und den Antworten, die Sie inzwischen auf Ihre offenen Fragen haben; als halber oder ganzer Tag oder als kurze Nachlese (90–120 Min.).

Zielgruppe: Alle, die an einer Hochschule Prüfungen stellen, bewerten, verwalten, didaktisch begleiten oder rechtlich betreuen, vom Lehrstuhl bis zur zentralen Einrichtung. Zum Beispiel: Lehrende aller Statusgruppen, Lehrstühle und Arbeitsgruppen; Studiendekanate, Studiengangsverantwortliche und Prüfungsausschüsse in Fakultäten und Fachbereichen; Prüfungsämter; Zentren für Hochschuldidaktik, Prorektorate oder Vizepräsidien für Lehre und Studium, Justiziariate mit Schwerpunkt Prüfungsrecht. Stellen mit anderem Namen und gleicher Aufgabe sind genauso gemeint. Keine Vorkenntnisse nötig.

Mitbringen: Lehrende bringen die Aufgabenstellung und die Lernziele einer eigenen schriftlichen Prüfung mit, in der KI erlaubt sein soll, etwa einer Hausarbeit, eines Berichts oder Portfolios. Bitte keine Arbeiten und keine Chatverläufe von Studierenden.

Am meisten bringt der Workshop, wenn Lehrende und mindestens zwei weitere Stellen teilnehmen.

Einzeln buchbar: Der Workshop setzt kein anderes Angebot voraus. Wer zuerst klären will, welche Prüfungen abgesichert und welche für KI geöffnet werden, findet das in der Werkstatt „KI-sichere Prüfungen: Absichern oder öffnen“. Die Rechtsregeln dazu (Prüfungsrecht, Urheberrecht, Datenschutz, KI-Verordnung) erklärt die Grundlagenschulung „Prüfen in einer KI-dominierten Welt“.

Die Teilnehmenden können nach Abschluss des Workshops

  • die allgemeinen Regeln zu Hilfsmitteln, Eigenständigkeitserklärung und Prüfungsformen nach dem Hochschulgesetz ihres Landes erläutern und benennen, welche Fragen dazu an ihrer Hochschule Prüfungsordnung, Prüfungsausschuss oder Justiziariat klären müssen,
  • an einem Fall abwägen, welche Kombination aus Zwischenständen, Chatverlauf und Gespräch zeigt, was Studierende können, und was sie an Korrekturzeit kostet,
  • ein prozessorientiertes Prüfungsformat aus der Sicht anderer Stellen auf Schwachstellen hin beurteilen und zu jeder Schwachstelle einen Vorschlag machen,
  • eine eigene Prüfung so umbauen (Lehrende) bzw. einen Fragenkatalog so formulieren (weitere Stellen), dass sie in der eigenen Stelle weiterverwendet werden können.

Methoden

  • Rechtskarten, auch zu KI in der Hand der Prüfenden (Vorkorrektur, Feedback, Aufsicht mit KI): Eigene Bewertung der Prüfenden, Datenschutz, KI-Verordnung.
  • Planspiel mit Rollen. Die Ausgangslage kommt aus Ihrem Fragebogen (Prüfungsformen, Studierendenzahlen, bestehende Regeln, bereitgestellte KI-Werkzeuge); Personen und Ereignisse im Fall sind erfunden. Auswertung nach jeder Runde, Rechtskarten statt Vortrag. Jede Person schätzt zuerst allein ein, dann die Gruppe.
  • Werkstatt an eigenen Aufgabenstellungen.
  • Red Team mit Angriffskarten (Umgehung, Fairness, Aufwand, Nachvollziehbarkeit, Passung zum Lernziel) und der Regel „Angriff plus Vorschlag“. Die Rolle übernehmen zuerst Teilnehmende ohne eigene Prüfung, sonst wechselnd die Kleingruppen. Reichen die Teilnehmenden nicht, übernimmt die Leitung die Rolle.
  • Beim ganzen Tag zusätzlich ein Premortem: Die Gruppe stellt sich vor, das neue Format sei nach einem Semester gescheitert, und sucht die Ursachen.
  • Ein kurzer Entscheidungstest zu Beginn und am Ende (drei Fälle, anonym).
  • Gearbeitet wird an Tischen mit höchstens 12 Personen.
  • Keine Daten von Studierenden. Rechtsfragen zu Ihrer Hochschule kommen auf einen Rechtsfragen-Parkplatz und werden für die zuständigen Stellen aufbereitet.

Umfang

  • Halber Tag: 1 Spielrunde, Werkstatt mit einer Red-Team-Runde, Überarbeitung.
  • Ganzer Tag: 2 Spielrunden, Werkstatt mit zwei Red-Team-Runden, Premortem.
  • Für Gruppen bis 40 Personen, größere auf Anfrage. 
  • Präsenz empfohlen, online möglich. 
  • Die Preise stehen auf der Seite Preise.

Vorbereitung: Die einladende Stelle füllt spätestens zwei Wochen vor dem Termin einen Fragebogen mit sieben Fragen aus (etwa 10 Minuten). Er enthält keine personenbezogenen Daten. Eine Kopie geht auf Wunsch an Ihren Prüfungsausschuss oder Ihr Justiziariat.

Auffrischung (optional, dazubuchbar)

  • 6–8 Wochen nach dem Workshop als halber Tag oder ganzer Tag. Die Länge entscheidet die Hochschule, unabhängig von der Länge des ersten Termins. Inhalt: Ein neuer Fall mit Ihrer Ausgangslage, ein Rückblick darauf, wie weit die umgebauten Prüfungen gekommen sind, eine Red-Team-Runde an den überarbeiteten Entwürfen, die Antworten auf die offenen Fragen aus dem Parkplatz und ein zweiter Entscheidungstest.
  • Oder als kurze Nachlese: 90 bis 120 Minuten, online oder vor Ort, mit dem Rückblick auf die umgebauten Prüfungen und den Antworten auf die offenen Fragen, ohne Spielrunde.
  • Warum: Mehrere Durchgänge verstärken den Lerneffekt deutlich stärker als ein einzelner Termin.

Das haben Sie hinterher in der Hand

  • die umgebauten Prüfungen der Lehrenden (digital, sie bleiben bei den Lehrenden)
  • den Fragenkatalog der Stellen, den Ihre Hochschule an jedes neue Prüfungsformat anlegen kann (Fotoprotokoll und digitale Fassung)
  • die Liste der offenen Fragen für Prüfungsausschuss, Prüfungsamt, Justiziariat bzw. Datenschutzbeauftragte, allgemein aufbereitet
  • die Angriffskarten des Red Teams als Vorlage für eigene Prüfungsrunden
  • die Rechtskarten als Handout, mit Stand-Datum und Quellen
  • Wirkungsnachweis: Ein kurzer Entscheidungstest zu Beginn und am Ende (3 Fälle, anonym), ausgewertet im Durchführungsnachweis
  • ein Dokumentationsblatt für Ihr internes Verzeichnis der Maßnahmen zur KI-Kompetenz (Art. 4 KI-Verordnung)
  • Angaben für Ihre Teilnahmebescheinigung (Titel, Dauer in Zeitstunden, Inhalte, Lernziele, Lehr-/Lernformen, Leitung)

Themenfeld und Anrechnung: Prüfen und Bewerten, mit unmittelbarem Bezug zur Lehre. Anrechnung durch Ihre hochschuldidaktische Einrichtung.

Bitte beachten Sie: Eine verbindliche Rechtsberatung findet im Workshop nicht statt. Die Angaben aus dem Fragebogen dienen als Ausgangslage des Planspiels und werden nicht rechtlich bewertet. In der Werkstatt arbeiten Sie didaktisch an Ihrer Prüfung: Aufgabe, Zwischenstände, Kriterien, Ablauf. Ob ein Format nach Ihrer Prüfungsordnung zulässig ist und ob Chatverläufe verlangt werden dürfen, beurteilen Ihr Prüfungsausschuss, Ihr Justiziariat bzw. Ihre Datenschutzbeauftragten.

Für ein Thema, das in den Lernangeboten nicht vorkommt, oder für ein Lernangebot, das eng auf Ihr Haus zugeschnitten sein soll.

KI-Workshop mit eigenem Programm für Ihre Fakultät, Einrichtung oder Hochschule · ein oder mehrere ganze Tage

Nicht nurWie bringen wir alle Beteiligten an einem Tag auf denselben Stand?

Sondern auchWas, wenn Sie am selben Tag mit dem Entwurf Ihres KI-Leitfadens beginnen?

Sie haben ein eigenes Thema oder brauchen eines der Lernangebote enger auf Ihr Haus zugeschnitten? Dann bauen wir das Programm gemeinsam, etwa für eine Klausurtagung, eine Leitungsrunde oder die Einführung einer neuen Prüfungsform. Am Ende haben Sie die Ergebnisse des Tages schriftlich und einen Auswertungsbericht zu dem Ziel, das wir vorher festgelegt haben.

Was Sie bekommen

  • Ihr ThemaEines der Lernangebote mit Ihren Abläufen und Unterlagen oder ein eigenes Thema rund um KI in Lehre, Prüfung, Verwaltung und Recht.
  • Ihr FormatSchulung, Werkstatt oder Planspiel, auch gemischt, etwa vormittags erklären und nachmittags an eigenen Unterlagen arbeiten.
  • Gemeinsame VorbereitungWir legen Ziel, Ablauf und Fälle zusammen fest, und Sie bekommen den Programmentwurf vor dem Termin zur Abstimmung.
  • AuswertungSie legen fest, woran Sie den Erfolg messen, zum Beispiel an Entscheidungen vorher und nachher oder daran, was sechs Wochen später umgesetzt ist; der Bericht nennt keine einzelnen Personen.
  • Was Sie mitnehmenDie Dokumentation des Tages mit Entwürfen, Entscheidungen und offenen Fragen samt zuständiger Stelle, dazu die Unterlagen für alle Teilnehmenden.

Auffrischung, optional dazubuchbar: 6–8 Wochen später, als halber oder ganzer Tag oder als kurze Nachlese (90–120 Min.), mit einem Blick darauf, was seit dem Workshop umgesetzt wurde.

Für wen: Stellen, die einen Workshop für eine bestimmte Gruppe und einen bestimmten Anlass brauchen. Zum Beispiel: Lehrstühle und Arbeitsgruppen, Dekanate und Studiendekanate (etwa für eine Klausurtagung), Fachbereiche und Studiengänge, Dezernate und Abteilungen der Verwaltung, Präsidium oder Rektorat, zentrale Einrichtungen wie das Zentrum für Hochschuldidaktik oder das AI Office. Gemischte Gruppen aus mehreren Stellen sind möglich. Stellen mit anderem Namen und gleicher Aufgabe sind genauso gemeint.

Wann der individuelle Workshop passt, und wann nicht

  • Die Lernangebote haben ein festes Programm. Eingesetzt werden nur die Angaben Ihrer Hochschule, höchstens ein Viertel der Zeit ist zugeschnitten. Wenn das reicht, sind sie die einfachere Wahl.
  • Der individuelle Workshop passt, wenn Sie ein eigenes Thema haben, mit eigenen Unterlagen arbeiten wollen, einen festen Anlass haben oder eine Auswertung für Ihre Hochschule brauchen.
  • Wenn Sie über mehrere Wochen Unterstützung in einem laufenden Vorhaben suchen, passt möglicherweise die Beratung besser: Dort arbeite ich nach Stunden mit Ihrer Stelle, hier lernt eine Gruppe an einem Tag. 

Die Teilnehmenden können nach abschluss des workshops...

Die Lernziele legen wir im Vorgespräch fest. Sie folgen demselben Muster wie bei allen Lernangeboten: Drei bis fünf Ziele, steigend vom Erläutern über das Beurteilen bis zur Anwendung, mindestens eines für die Umsetzung im eigenen Bereich. Beispiel für eine Klausurtagung zu Prüfungen:

  • Erläutern, welche Prüfungsformen des Studiengangs sich gegen unerlaubte KI-Nutzung absichern lassen und welche nicht,
  • Für eine eigene Modulprüfung begründet entscheiden, ob sie abgesichert oder für KI geöffnet wird,
  • Einen Entwurf für den Abschnitt „KI in Prüfungen“ im Modulhandbuch formulieren und die Fragen festhalten, die der Prüfungsausschuss klären muss.

methoden

Je nach Format. Erklärung in Abschnitten mit Fragen an die Runde, geführte Arbeit an eigenen Unterlagen, Planspiel mit Rollen und Fällen. Die Fälle sind nah an Ihrem Alltag, aber erfunden; echte Fälle einzelner Studierender oder Beschäftigter kommen nicht vor. Mit Ihren Unterlagen arbeiten wir didaktisch und organisatorisch: Aufbau, Verständlichkeit, Abläufe, wer was entscheidet. Fragen zu echten Fällen kommen auf einen Rechtsfragen-Parkplatz und werden für Ihr Justiziariat aufbereitet.

Umfang

  • Ein ganzer Tag, 8 Stunden inklusive Pausen. Braucht Ihr Thema mehr Zeit, planen wir mehrere ganze Tage; die Zahl der Tage legen wir im Vorgespräch fest. Einen halben Tag gibt es bei diesem Angebot nicht.
  • Vorbereitung und Nachbereitung sind enthalten: Vorgespräch, Programmentwurf, eine Überarbeitungsrunde, Dokumentation und Auswertung.
  • Bei einer Absage bis 14 Tage vorher zahlen Sie nur die Vorbereitung, die bis dahin geleistet ist.
  • Für Gruppen bis 40 Personen, größere auf Anfrage. 
  • Präsenz empfohlen, online möglich. 
  • Die Preise stehen auf der Seite Preise.

Vorbereitung

  1. Vorgespräch vor dem Angebot (bis 90 Minuten, online): Anlass, Gruppe, Ziel, Format, Unterlagen und woran Sie den Erfolg messen wollen.
  2. Programmentwurf spätestens 3 Wochen vor dem Termin; eine Überarbeitungsrunde ist enthalten.
  3. Unterlagen, mit denen gearbeitet werden soll, schicken Sie spätestens 2 Wochen vor dem Termin, ohne Daten von Studierenden oder Beschäftigten.

Auswertung

  • Wir legen im Vorgespräch ein Ziel fest und wählen dazu ein Instrument: Einen kurzen Entscheidungstest mit Fällen zu Beginn und am Ende, einen Bogen zum Workshop am Ende oder eine Nachbefragung 6–8 Wochen später zu dem, was umgesetzt wurde.
  • Anonym und online über das Umfragewerkzeug Ihrer Hochschule, jede Person füllt allein aus. Ausgewertet wird ab 5 Rückmeldungen, darunter gibt es nur eine zusammenfassende Rückmeldung ohne Zahlen.
  • Die Fragen bewerten den Workshop, die Entscheidungen in Fällen oder die Umsetzung, nie das Vorwissen einzelner Personen.
  • Der Auswertungsbericht kommt 2 Wochen nach dem Termin, bei der Nachbefragung 2 Wochen nach deren Ende.

Auffrischung (optional, dazubuchbar)

  • 6–8 Wochen nach dem Workshop, als halber oder ganzer Tag oder als Nachlese (90–120 Minuten), online oder vor Ort.
  • Inhalt: Was seit dem Workshop umgesetzt wurde, was dabei gehakt hat, nächste Schritte. Wenn Sie die Nachbefragung gewählt haben, arbeiten wir mit deren Ergebnis.
  • Warum: Wer einige Wochen später noch einmal darauf schaut, setzt mehr davon um als nach einem einzelnen Termin.

Das haben Sie hinterher in der Hand

  • den abgestimmten Programmentwurf
  • die Dokumentation des Tages: Entwürfe, Entscheidungen, offene Fragen mit der Stelle, die sie klären soll (ohne Namen), spätestens 2 Wochen nach dem Termin
  • den Auswertungsbericht zum vereinbarten Ziel
  • Unterlagen für alle Teilnehmenden, mit Stand-Datum und Quellen
  • die Fragen vom Rechtsfragen-Parkplatz, aufbereitet für Ihr Justiziariat bzw. Ihre Datenschutzbeauftragten
  • Durchführungsnachweis (Datum, Dauer in Zeitstunden, Inhalte, Zahl der Teilnehmenden ohne Namen) und ein Dokumentationsblatt für Ihr internes Verzeichnis der Maßnahmen zur KI-Kompetenz (Art. 4 KI-Verordnung)
  • Angaben für Ihre Teilnahmebescheinigung (Titel, Dauer in Zeitstunden, Inhalte, Lernziele, Lehr-/Lernformen, Leitung)

Themenfeld und Anrechnung: Hängt vom Thema ab und wird im Programmentwurf genannt. Anrechnung durch Ihre hochschuldidaktische Einrichtung.

Bitte beachten Sie: Eine verbindliche Rechtsberatung findet im Workshop nicht statt. Mit Ihren Unterlagen arbeiten wir didaktisch und organisatorisch; ob eine Ordnung, Richtlinie, ein Vertrag oder ein KI-System Ihrer Hochschule rechtlich zulässig ist, bewerte ich nicht. Das beurteilen Ihr Justiziariat und Ihre Datenschutzbeauftragten. Entwürfe aus dem Workshop sind Arbeitsstände Ihrer Gruppe, keine geprüften Rechtstexte.

Auffrischung und Nachlese: Zu jedem Lernangebot können Sie 6–8 Wochen später eine Auffrischung dazubuchen: Als halben oder ganzen Tag oder als kurze Nachlese von 90 bis 120 Minuten, bei der Grundlagenschulung zur KI-Verordnung als Nachlese. Wer einige Wochen später noch einmal darauf schaut, setzt mehr davon um. Die Preise stehen auf der Seite Preise.

Nicht sicher, was davon passt?

Das sortieren wir im Erstgespräch.