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Häufige Fragen

Antworten zu Lernangeboten, Bestellung und Abrechnung, Beratung sowie Recht und Datenschutz.

Lernangebote · Bestellung und Abrechnung · Beratung · Recht und Datenschutz

Bis 40 Personen gilt der feste Preis. Gearbeitet wird an Tischen mit höchstens 12 Personen. Für größere Gruppen mache ich Ihnen ein Angebot; dann kommen Helfende dazu, die Leitung bleibt bei mir.

Der ganze Tag hat zusätzliche Blöcke: Bei Planspielen mehr Spielrunden und eine Red-Team-Runde, bei Schulungen und Werkstätten weitere Themen und mehr Zeit an eigenen Beispielen. Welche Länge Sie buchen, entscheiden Sie. Die Preise stehen auf der Seite Preise.

Lernangebote empfehle ich in Präsenz, online sind sie möglich. Beratung geht beides. Online arbeiten wir über das Videokonferenzsystem Ihrer Hochschule, ohne Aufzeichnung. Der Preis ist gleich; bei Terminen vor Ort kommen die Reisekosten nach Beleg dazu (siehe Welche Reisekosten fallen an?).

Ein ganzer Tag dauert 8 Stunden inkl. Pausen, ein halber Tag 4 Stunden. Ob und wie es angerechnet wird, entscheidet Ihre hochschuldidaktische Einrichtung. Die Angaben für die Teilnahmebescheinigung (Titel, Dauer, Inhalte, Lernziele, Lehr- und Lernformen, Leitung) bekommen Sie von mir.

Ein zweiter Termin 6–8 Wochen später, mit einem Rückblick darauf, was die Teilnehmenden sich vorgenommen haben: Als halber oder ganzer Tag oder als kurze Nachlese von 90 bis 120 Minuten, bei der Grundlagenschulung zur KI-Verordnung als Nachlese. Beides ist optional und wird dazugebucht.

Ja, in dem Rahmen, den das Format vorsieht: Planspiele und Werkstätten arbeiten mit den Stellen, Abläufen und Prüfungen Ihrer Hochschule; bei Schulungen nehme ich auf Wunsch einige Beispiele aus Ihrem Haus auf. Soll das Programm selbst auf Sie zugeschnitten werden, ist das der individuelle Workshop.

Das hängt vom Auftragswert und den Regeln Ihrer Hochschule ab. Wir klären es im Gespräch, und ich bringe alle Unterlagen mit, die Ihr Einkauf braucht.

Nach der Durchführung, als E-Rechnung an Ihre Leitweg-ID oder als PDF. Zahlungsziel 30 Tage ab Eingang der Rechnung, keine Vorauszahlung. Leistung und Rechnung sind im laufenden Haushaltsjahr möglich.

Monatlich, mit einem Stundennachweis (Datum, Dauer, Tätigkeit), als E-Rechnung oder PDF. Zahlungsziel 30 Tage.

Nein. Lernangebote an Hochschulen sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21 UStG. Für Beratung berechne ich als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer (§ 19 UStG). Was gilt, steht in Ihrem Angebot.

Die tatsächlichen Kosten gegen Beleg: Bahn 2. Klasse; Hotel bis 120 € je Nacht, wenn der Termin vor 9 Uhr beginnt oder die Anreise länger als 3 Stunden dauert. Online-Termine haben keine Reisekosten.

Bis 14 Tage vor dem Termin ist die Absage kostenlos. Beim individuellen Workshop zahlen Sie dann nur die Vorbereitung, die schon geleistet ist, höchstens 1.600 € je Workshoptag. Bei einer späteren Absage wird der volle Preis fällig; dafür findet der Termin innerhalb von 6 Monaten an einem Ersatztermin statt, ohne weitere Vergütung, nur die Reisekosten dafür rechne ich ab. Reisekosten, die bei der Absage schon entstanden sind, etwa nicht erstattbare Tickets, rechne ich immer ab. Sie dürfen nachweisen, dass mir kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Ein Lernangebot ist ein Termin, an dem eine Gruppe lernt und Entscheidungen übt. Beratung begleitet Ihre Stellen bei einem eigenen Vorhaben, etwa einer KI-Strategie oder der Frage, wer bei Ihnen über KI entscheidet, mit dem, was Sie davon brauchen: Mitarbeit an Ihren Papieren, Moderation, Gespräche oder Dokumentation. Abgerechnet wird nach Stunden.

Ja, mit einer Frist von 14 Tagen; abgerechnet werden die bis dahin geleisteten Stunden. Einzelne Termine können Sie bis 14 Tage vorher kostenlos absagen, danach nur noch verschieben.

Ich sage es Ihnen, sobald es sich abzeichnet. Über das vereinbarte Kontingent hinaus rechne ich nichts ab, ohne dass Sie vorher zugestimmt haben. Was eine Erweiterung für die Vergabe bedeutet, klären wir dann gemeinsam.

Ich erkläre den Rechtsrahmen allgemein. Ob etwas an Ihrer Hochschule zulässig ist, prüfen Ihr Justiziariat und Ihre Datenschutzbeauftragten; die Fragen dafür bereite ich auf.

Nein. Einladung, Anmeldung und Teilnehmendenliste führt Ihre Hochschule. Termine werden nicht aufgezeichnet, und in Übungen mit KI-Werkzeugen arbeiten wir nur mit erfundenen Daten.

Ich nutze KI-Werkzeuge zur Vorbereitung. Personenbezogene Daten gebe ich dort nicht ein. Vertrauliche Informationen Ihrer Hochschule gebe ich nur mit Ihrer Zustimmung per E-Mail ein, und nur in Werkzeuge, die Eingaben nicht zum Training nutzen. Was ich Ihnen übergebe, habe ich selbst geprüft.

Folien und Handouts aus Lernangeboten dürfen Sie an die Teilnehmenden weitergeben, auch über eine Lernplattform, auf die nur sie Zugriff haben, zeitlich unbegrenzt. Sollen weitere Beschäftigte die Unterlagen bekommen, mache ich Ihnen dafür ein Angebot. Nicht erlaubt sind Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte und der Einsatz in Veranstaltungen anderer Referierender. Was im Termin gemeinsam entsteht, dürfen Sie frei nutzen. Konzepte und Berichte aus einer Beratung darf Ihre Hochschule ohne Einschränkung nutzen und bearbeiten.

Vorrang hat die Leistungsbeschreibung in Ihrem Angebot. Legt Ihre Hochschule eigene Vertragsbedingungen zugrunde, gelten diese; sonst meine Vertragsbedingungen für Hochschulen.

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Fragen Sie mich direkt, ich antworte innerhalb von zwei Werktagen.